Naturschutz- und Befahrenshinweise
Ein Befahren ist aus Naturschutzgründen nur bei ausreichendem Wasserstand erlaubt. Der Nord- und Südarm innerhalb der Naturschutzgebiete sowie der Wümme-Hauptlauf östlich Bremen-Borgfeld dürfen zudem nur in der Zeit vom 01.05. bis 31.10. befahren werden.
Beachten Sie die Registrierungs- und Nutzungsbedingungen des Landkreises Rotenburg (Wümme) und die Hammeverordnung des Landkreises Oterholz. Diese sind auf den entsprechenden Internetseiten www.wasserwandern-row.de und www.kulturland-teufelsmoor.de einzusehen.
Hier ein Auszug aus den Verordnungen:
Referenzpegel
Nach der am 16. Juni 2015 in Kraft getretenen Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) ist für das Wasserwandern der Referenzpegel des NLWKN in Hellwege maßgeblich.
Bootsregistierung vor Fahrtantritt
Vor Fahrtantritt mit eigenem Boot, müssen Sie Ihr Boot einmalig beim Landkreis Rotenburg (W.) registieren. Hierfür genügt eine E-Mail an wasserwandern@lk-row.de.
Schleusen und Wehre
Schleusen und Wehre bieten Gefahrenstellen. Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt, an welchen Sie die Boote ggf. umtragen müssen.
Besonderheiten
Die Wümme ist ab Lauenbrück für das Wasserwandern frei gegeben. Im Verlauf der Wümme kommen Sie an den Orten Scheeßel, Rotenburg (Wümme), Hellwege, Everinghausen, Fischerhude, Borgfeld und Ritterhude vorbei, wo Sie Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeiten finden.
Möchten Sie Ihre Tour organisiert erleben, dann mieten Sie sich doch ein Kanu bei einem der zahlreichen Kanuverleiher der Wümme. Gerne können Sie auch Paddel gegen Pedal tauschen. Der Wümme-Radweg bietet sich an, die Wümme vom Sattel aus zu erleben.
Literaturhinweise
Kostenloser Prospekt "Wasserwandern auf der Wümme", mit allen Ein- und Ausstiegsstellen, Kanuverleihern etc. , erhältlich beim Touristikverband Landkreis Rotenburg (Wümme) e.V.
Kostenloser Prospekt "Wasserwandern im Teufelsmoor" mit Ein- und Ausstiegsstellen und weiteren Hinweisen zu Wümme, Hamme und Lesum, erhältlich bei der Tourisikagentur Teufelsmoor-Worpswede-Unterweser e.V.