Betreuung bei Anwendungen, © Fotolia / contrastwerkstatt
© Fotolia / contrastwerkstatt

Der Kur­an­trag


Einen Anspruch auf eine Kur hat jeder gesetzlich und auch privat Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Alle drei Jahre können Versicherte eine ambulante, alle vier Jahre eine stationäre Kur beantragen. Ob klassische Kur, zur Vorbeugung,  Rehabilitation oder als Anschlussheilbehandlung -  von der Nordseeküste über die Lüneburger Heide bis zum Harz finden Sie Kliniken und Reha-Einrichtungen die Ihnen helfen, schnell wieder fit zu werden und zu bleiben.

Ihr Weg zur Kur in 5 Schritten erklärt:

1. Der Gang zum Arzt

Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt. Dieser kennt Ihre gesundheitliche Situation und kann nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit eines Kuraufenthaltes bestätigen. Damit Ihre Kurmaßnahme bewilligt wird, müssen Sie vorhandene Therapiemaßnahmen an Ihrem Wohnort ausgeschöpft haben. Je nach Krankheit empfiehlt Ihr behandelnder Arzt welche Art von Kur für Sie infrage kommt. Benötigen Sie einen ambulanten oder stationären Aufenthalt, Rehabilitation oder eine Kompaktkur?

2. Antragsstellung

Gemeinsam mit Ihrem Arzt stellen Sie den Kurantrag. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein.

3. Prüfung Ihres Kurantrages

Nach Antragsstellung prüft Ihre Krankenkasse alle eingereichten Unterlagen. Eine neutrale medizinische Stelle, wie ein Amtsarzt oder der Medizinische Dienst unterstützt die Krankenkasse dabei Ihren Antrag prüfen und zu beurteilen.

4. Bewilligung/Ablehnung Ihres Kurantrages

Nach der Bewilligung Ihres Kurantrages erhalten Sie eine Bestätigung durch die zuständige Krankenkasse, Beihilfestelle oder ggf. Rentenversicherung. Sollten Sie einen stationären Kuraufenthalt benötigen, empfiehlt Ihnen der jeweilige Sozialversicherungsträger eine geeignete Vertragsklinik. Bei einer ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitationskur können Sie in Absprache mit Ihrem Arzt einen anerkannten Kurort frei auswählen. Um Unterbringung und Verpflegung kümmern Sie sich in Eigenregie. Eine ambulante oder stationäre Kur dauert drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Krankheitszustand möglich.

Sollte Ihre Kur abgelehnt werden, können Sie mit Hilfe Ihres Arztes schriftlich Widerspruch einlegen.

5. Kosten und Eigenanteil

Wenn Ihre Kur genehmigt ist, übernimmt Ihr Leistungsträger die Kosten für Ihre Behandlung. In Einzelfällen wird auch der Aufenthalt übernommen oder bezuschusst. Wie hoch dieser genau ausfällt hängt von vielen Faktoren ab und wird von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Der Gesetzliche Eigenanteil ist jedoch für alle gleich und liegt bei 10 Euro pro Tag.

Bitte informieren Sie sich vor ihrem Kuraufenthalt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird.

Weitere Informationen zu Ihrer Kur finden Sie beim Deutschen Heilbäderverband.